Schulbuchausleihe

Wie bereits der Presse zu entnehmen war, wird es im gesamten Saarland zu einer Anpassung der Schulbuch- und Medienausleihe kommen. Sie als Eltern erhalten ab sofort postalisch Gebührenbescheide (siehe Muster) für jedes Ihrer Kinder. Darüber hinaus haben sich die Bedingungen für eine Freistellung von der Bezahlung des Leihentgeltes ergeben.

Eine Freistellung ist in folgenden Fällen möglich:

• Schüler/innen, die in Heimen oder Familienpflege untergebracht sind (nach SGB VIII oder XII) 

• Schüler/innen, die Waisenrente oder Waisengeld erhalten, 

• Schüler/innen, die selbst oder deren Eltern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, 

• Schüler/innen, die im Haushalt von Empfänger/innen von Kinderzuschlag leben, • Schüler/innen, die zum Haushalt von Empfänger/innen von Wohngeld gehören.

Darüber hinaus sind Schüler/innen, bei denen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt, von der Teilnahmegebühr befreit.

Durch eine gesetzliche Neuregelung gilt, dass Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Bürgergeld (bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder Sozialhilfe erhalten, nicht mehr nach dem Schülerförderungsgesetz von der Zahlung der Gebühr befreit werden können. Trotzdem werden diese Familien weiterhin entlastet. Die Kosten können vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen werden. (siehe Muster).